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Das Künstlerhaus Vorwerk-Stift bietet preiswerten Wohn- und Arbeitsraum für künstlerisch tätige Menschen.
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Künstler jeder Richtung haben im Vorwerk-Stift die Möglichkeit, sich 3 bis maximal 5 Jahre lang frei zu entwickeln. Auch wer erst
einmal probieren will, ob der künstlerische Weg, den er oder sie eingeschlagen hat, der richtige ist, ist hier willkommen.
In dem ehemals 1866 von dem Hamburger Kaufmann Georg Friedrich Vorwerk als
Altenasyl gestifteten Haus stehen 19 Wohnungen,
3 Gästewohnungen, Ateliers und diverse Werkstätten zur Verfügung.
Wer hier wohnen und arbeiten möchte, durchläuft ein Auswahlverfahren. Danach wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, im Rahmen
dessen für eine geringe Miete Wohung und Faszilitäten zur Verfügung gestellt werden.
Der Träger des Künstlerhauses ist die Stiftung Freiraum e.V., eine Tochtergesellschaft der Patriotischen Gesellschaft von 1765. Innerhalb der Stiftung Freiraum hat sich der Freundeskreis des Projektes Vorwerk-Stift gefunden, der die tragende Idee, Künstlern preiswerten Wohn- und Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen, unterstützt und als Bereicherung für die Künstler und die Stadt Hamburg sieht. Unser Anliegen ist es, das Vorwerk-Stift in seiner jetztigen Widmung zu erhalten. Am 02. Dezember 2009 erschien ein Bericht in der taz über uns. Wer ihn lesen möchte kann hier klicken. Im Januar 2010 finden Sie uns aus der Aktivoli. ![]()
Konzept
Vorwerk-Konzept
Vorausgehende Vermutung
Wenn wir Kunst als eine spezifische Erkenntnis und Teilnahme am universellen Prozess der Schöpfung betrachten, so können sich KünstlerInnen nicht allein über die Anwendung eines bestimmten Mediums oder einer bestimmten Ausdrucksform definieren, sondern sie befinden sich (dank ihrer künstlerischen Aktivität) in einer sich ständig wandelnden Berührung mit und Intervention in die Bedürfnisse von Zeit und Ort. Stand 05/2009
I Gegebenheit:
Stiftung Freiraum e.V. erhält in ehrenamtlicher Trägerschaft das Künstlerhaus Vorwerk-Stift. Das denkmalwürdige Gebäude, 1866 durch den Hamburger Kaufmann Georg Friedrich Vorwerk als Altenasyl
gestiftet, sowie das Grundstück überließ die Stadt Hamburg im Wege der Leihe für 30 Jahre dem Verein; mit der Maßgabe, das Haus zu bewahren und es bedürftigen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Wissenschaftlern als Arbeits- und
Wohnstätte zur Verfügung zu stellen. Diese besondere Form der Förderung soll möglichst vielen jungen Menschen zugute kommen, und deshalb ist die Verweildauer
im Haus auf drei Jahre limitiert, kann in Einzelfällen und auf begründeten Antrag jedoch bis maximal fünf Jahre gewährt werden.
Das Vorwerk-Stift / das Künstlerhaus Vorwerk-Stift / das KünstlerInnenhaus Vorwerk-Stift / das Vorwerk-Stift umfasst:
19 Wohnungen, 3 Gästewohnungen. Neben den kleinen Wohneinheiten und den gemeinschaftlichen Sanitärräumen enthält das Haus:
1 Aktionsraum/Galerie, 4 Werkstätten im Keller: Fotolabor, Musikraum, Druckerei, Holzwerkstatt sowie
Dachboden-Ateliers und Garten
II Allgemeine Konzeption:
Die Konzeption des Vorwerk-Stifts ist es, preiswerten Lebens- und Arbeitsraum für engagierte und künstlerisch tätige Menschen mit geringem Einkommen zu erhalten. Die Intention des Hauses ist – über eine als selbstverständlich zu betrachtende allgemeine Produktivität der Nutzer hinaus – ein geistiger und künstlerischer Austausch untereinander, die Übernahme der Verantwortung für das Wirken des Hauses (nach innen wie nach außen hin) und das Begreifen einer solchen Verantwortung als einer gemeinsamen.
III Angewandte Konzeption:
Vorgesehen als Nutzer sind Personen. die im Sinne der „vorausgehenden Vermutung“ aktiv sind, die in der Absicht arbeiten, sich zu äußern, ihre Arbeit dem Haus vorzustellen und darüber hinaus die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden zu suchen. Voraussetzung
ist außerdem eine erfolgreiche Bewerbung (Näheres unter VI Aufnahme / Bewerbung). Die Nutzung hat Priorität. Deshalb werden Nutzungsverträge geschlossen. Atelier und Arbeitsflächen werden für die Nutzung einzelner Projekte zeitlich begrenzt über die Hausversammlung vergeben.
Die private Sphäre des Wohnbereichs ist unantastbar.
IV Nutzung:
Bewusstsein des zeitlichen Aspektes
Wohnungen: Die Wohnungen werden in Absprachen mit den Nutzern zugewiesen, im
Zweifelsfall per Los.
Die Wohnungen werden für drei Jahre vergeben. Die Begrenzung der Vertragslaufzeit erfolgt zu Wahrung
des Rotationsprinzips im Vorwerk-Stift, um einer möglichst umfassenden Zahl von Künstlern den Zugang zum Vorwerk-Stift zu ermöglichen. Der Nutzer ist berechtigt, spätestens vier Monate vor dem Beendigungstermin der vereinbarten Vertragslaufzeit
bei Stiftung Freiraum e.V. einen Verlängerungsantrag für ein weiteres Jahr zu stellen. Mit dem Verlängerungsantrag ist eine Dokumentation der bisherigen Arbeit und die Begründung für das Erfordernis der weiteren Nutzung der Räume vorzulegen. Stiftung Freiraum e.V. entscheidet über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses besteht nicht. Der Verlängerungsantrag kann einmal wiederholt werden, so dass das Vertragsverhältnis nach einer Verweildauer von längstens fünf Jahren endet. Weitere Verlängerungen sind ausgeschlossen. Die weiteren Einzelheiten regelt der
schriftliche Nutzungsvertrag.
Ein Jahr nach der Aufnahme soll es anhand einer Präsentation und Diskussion eine Bestätigung dieser Aufnahme geben. Wird diese Bestätigung versagt, endet der Nutzungsvertrag und der Nutzer verlässt innerhalb von drei Monaten das Haus. Die Entscheidung darüber trifft die Hausversammlung in Absprache mit Stiftung Freiraum e.V..
Entschieden wird nach dem Prinzip
„Ein Mensch, eine Stimme“. Für eine Verlängerung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Dissens gilt das
Auswahlverfahren.
Gästewohnungen: Die Gästewohnungen werden auf Bürgschaft eines Nutzers vergeben. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate.
Dachboden: Der Dachboden ist als Gesamtatelier konzipiert, d.h. mit einem
effektiv angelegten Lagerraum für alle, mit wenigen, mobilen Stellwänden, um so eine flexible Anpassung an die jeweiligen räumlichen Bedürfnisse einzelner zu gewährleisten.
Werkstätten: Die Nutzung der Werkstätten wird über Listen koordiniert.
Aktionsraum/Galerie im Vorwerk-Stift: Die Galerie ist der zentrale Präsentations- und Ausstellungsraum und dient hauptsächlich der Darstellung des Künstlerhauses sowie für Projekte der Nutzer. Darüberhinaus kann der Raum zeitlich begrenzt Externen zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten, insbesondere auch eine mögliche Kostenregelung, sind mit Stiftung Freiraum e.V. abzustimmen.
Flure: Das Zeigen von Arbeiten in den Fluren ist als Ausstellung zu begreifen
und einem permanentem Wechsel unterworfen. So wird ein Einblick in alle
Arbeitsansätze der VorwerkerInnen ermöglicht.
Interne Flächennutzungen regelt im Zweifelsfalle die Hausversammlung.
V Die Hausversammlung:
Mit den Nutzern steht und fällt der Gedanke des Vorwerk-Stifts. Alle Nutzer sind gleichberechtigt,
gleichverpflichtet und gleichverantwortlich.
Die Hausversammlung wählt eine/n HaussprecherIn und eine/n StellvertreterIn. Sie sind die
Ansprechpartner für Stiftung Freiraum e.V.
Verpflichtend sind die ein- bis zweimal monatlich stattfindenden
Hausversammlungen.
Von jeder Hausversammlung ist innerhalb einer Woche ein Ergebnisprotokoll mit Anwesenheitsliste anzufertigen, am Schwarzen Brett auszuhängen und Stiftung Freiraum e.V. zuzusenden.
VI Aufnahme / Bewerbung:
Einmal jährlich, oder nach Erfordernis, wird das Bewerbungsverfahren für freiwerdende Wohnungen durchgeführt. Die Bewerberauswahl erfolgt gemeinsam durch die Nutzer und Stiftung
Freiraum e.V. Dabei ist ein Ablauf vorgesehen aus Ausschreibung, Vorauswahl und
Endauswahl:
Ausschreibung: Nach Veröffentlichung der Ausschreibung, z.B. durch Aushang, Bekanntmachung auf der
Website und/oder direkte Aufforderung, senden die Bewerber Ihre Unterlagen an
Stiftung Freiraum e.V. Die Bewerbungen, die die in den
Ausschreibungsbedingungen genannten formalen Kriterien erf
üllen, nehmen an der Vorauswahl teil.
Abstimmung: Inhaltlich werden die Bewerbungen durch die Nutzer des
Vorwerk-Stifts und die Mitglieder von Stiftung Freiraum e.V. bewertet. Dabei
werden die Voten gewichtet in der Weise, dass die jeweils gültig abgegebenen Stimmen jeder Gruppe mit der Anzahl der gültigen Stimmen der anderen Gruppe multipliziert werden. Kommen in einer Gruppe
keine gültigen Stimmen zustande, entfällt die Multiplikation. Eine Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie
mehr als die Hälfte aller möglichen gültigen Ja-Stimmen erhält.
Zusätzlich zu den oben genannten können sowohl die Nutzer als auch Stiftung Freiraum e.V. weitere Teilnehmer für die Auswahl vorschlagen. Deren Stimmen werden derjenigen Gruppe zugerechnet,
die sie benannt hat. Voraussetzung für diese zusätzlichen Teilnehmer ist eine Einladung durch Stiftung Freiraum e.V.
In Vor- und Endauswahl sind grundsätzlich alle Bewerber zu werten. Die Bewertung erfolgt jeweils durch eine
Ja-/Nein-Entscheidung. Die Stimmabgaben erfolgen so, dass das Ergebnis
nachvollziehbar ist, d.h. schriftlich und nicht anonym. In der Endauswahl ist
nur stimmberechtigt, wer zuvor in der Vorauswahl ein Votum abgegeben hat.
Vorauswahl: Die Bewerbungen werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen zur
Sichtung und Beurteilung ausgestellt, vorzugsweise in der Galerie des
Vorwerk-Stifts. In der Vorauswahl werden diejenigen Bewerber ermittelt, die zu
einem persönlichen Gespräch eingeladen werden sollen. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit an Ja-Stimmen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerber sowie der zu vergebenden Plätze im Vorwerk-Stift, kann die Einladung auf die bestplatzierten beschränkt werden.
Endauswahl: In der Endauswahl werden an einem Tag diejenigen Bewerber ermittelt,
die wiederum mehr als die Hälfte der Ja-Stimmen erreichen. Die erreichte Anzahl der Ja-Stimmen bestimmt die
Reihenfolge der Zuteilung des nächsten freien Platzes im Künstlerhaus. Die Anwartschaft auf einen Platz im Vorwerk-Stift verfällt mit dem Beginn des nächsten Bewerbungsverfahrens; Neubewerbung ist dann möglich.
VII Zeitweilige Abwesenheit:
Zur Wahrung des Gesamtinteresses sollen längere Abwesenheitszeiten vermieden werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als
sechs Monaten ist Stiftung Freiraum e.V. zur Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Die Einzelheiten regelt der Nutzungsvertrag.
VIII Mietrückstände:
Gerät ein Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes für mehr als zwei Monate oder auf zwei aufeinander folgenden Terminen mit einem
Betrag, der ein monatliches Nutzungsentgelt
übersteigt, in den Verzug, ist Stiftung Freiraum e.V. zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Es gelten die wohnraummietrechtlichen
Bestimmungen für die Kündigung wegen Zahlungsverzuges.
IX Auszug:
Drei Monate vor dem Auszug aus einer Wohnung soll der/die NutzerIn dies auf der
Hausversammlung bekanntgeben. Näheres regelt der schriftliche Nutzungsvertrag. Dem Nutzer wird unbeschadet der
festen Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Nutzer kann hierzu mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende
das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen.
X Gästestatus:
Der Gästestatus wird erfüllt durch Bezug einer Gästewohnung oder einer Wohnung während der Abwesenheit des Hauptnutzenden. Vorgesehen als Gäste sind KünstlerInnen (s.o.), die im Sinne des Hauses tätig sind. Ihre Arbeit kann sich auf das Haus, den Stadtteil oder die Stadt
beziehen. Die Gäste nehmen an den Hausversammlungen teil, haben aber für diese Zeit nur ein Stimmrecht, wenn sie vom Hauptnutzer bevollmächtigt sind, seine Interessen während seiner Abwesenheit zu wahren.
XI Präsentation / Dokumentation:
Jährlich präsentieren sich das Künstlerhaus Vorwerk-Stift und seine Nutzer der Öffentlichkeit. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für alle Nutzer obligatorisch. Der Termin dafür wird von Stiftung Freiraum e.V. nach Rücksprache mit der Hausversammlung festgesetzt. Zum Ablauf der dreijährigen Nutzungszeit, sowie bei vorzeitigem Auszug, ist von jedem Nutzer eine
Dokumentation seines Aufenthalts und seiner schöpferischen Tätigkeit im Vorwerk-Stift an Stiftung Freiraum e.V. für das Archiv zu übergeben.
XII Hausordnung:
Die Einzelheiten des Gebrauchs des Gebäudes regelt die Hausordnung.
Träger
Die Stiftung Freiraum e.V. erhält in ehrenamtlicher Trägerschaft das Künstlerhaus Vorwerk-Stift. Das denkmalwürdige Gebäude, 1866 durch den Hamburger Kaufmann Georg Friedrich Vorwerk als Altenasyl
gestiftet, sowie das Grundstück überließ die Stadt Hamburg im Wege der Leihe für 30 Jahre dem Verein.
Die hieran geknüpfte Maßgabe ist, das Haus zu bewahren und es bedürftigen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Wissenschaftlern als Arbeits- und
Wohnstätte zur Verfügung zu stellen.
Diese besondere Form der Förderung soll möglichst vielen jungen Menschen zugute kommen, und deshalb ist die Verweildauer
im Haus auf drei Jahre limitiert, kann in Einzelfällen und auf begründeten Antrag jedoch bis maximal fünf Jahre gewährt werden.
Die Stiftung Freiraum ist aus einer Initiative der Patriotischen Gesellschaft von 1765 erwachsen.
Seit Anfang 2009 hat sich ein Freundeskreis gefunden, der sich für den Erhalt des Vorwerk-Stiftes einsetzt. Wir, die Stiftung Freiraum e.V. und der Freundeskreis des Projektes Vorwerk-Stift, wollen, verteilt auf mehreren Schultern, dem Projekt helfen, seine Widmung zu erhalten. Wir sind vermittelnd tätig und werden für das Projekt werben. Langfristig wollen wir über die Leihe von 30 Jahren hinaus das Vorwerk-Stift erhalten.
Kontakt
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Stiftung Freiraum e.V.
c/o Kai Haberland
Baumkamp 56, 22299 Hamburg
Tel. +49 40 519164, Fax +49 40 519165
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Kai Haberland (1.Vorsitzender), Klaus Basler (2.Vorsitzender)
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, Registernummer: VR 10477
Haftungsausschluss
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
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